Schichtwechsel

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach sechs Jahren und drei Monaten verabschiede ich mich schweren Herzens als Gruppenleitung aus dem Arbeitsbereich „Digitalisierung, Design & Druck“ der Werkstatt für Industriearbeit. 

Zum 31.08. verlasse ich das Unternehmen aus eigenem Wunsch. Privat sowie beruflich zieht es mich in eine neue Region, zu einer neuen Herausforderung.

Ich freue mich, mein Herzensprojekt an meine Kollegin Julia Zorn zu überreichen und wünsche Ihr und allen Mitarbeiter*innen der Gruppe weiterhin alles erdenklich Gute!

Ihre Ansprechpartnerin:
"Es ist Zeit, für das, was war, danke zu sagen, damit das, was werden wird, unter einem guten Stern beginnt." In diesem Sinne: Danke für die wundervolle gemeinsame Zeit!
Rebecca Möhring
Grafik-Designerin

Umzug in neue Räumlichkeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind umgezogen und freuen uns, Sie nun an unserem neuen Standort (Emmerstedter Straße 20, 38350 Helmstedt) begrüßen zu dürfen. Sie finden unseren Arbeitsbereich „Digitalisierung, Design & Druck“ im ersten Obergeschoss des Gebäudes. Unsere Geschäftszeiten bleiben für Sie wie gewohnt:

Montag bis Freitag: 8-12 Uhr und 13-15 Uhr.
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Niedersächsische Corona-Verordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25. August 2021 hat das Land Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung erlassen.

Kurz und kompakt zusammengefasst bedeutet das für Sie und auch uns, dass nun die 3G-Regelung greift.

Unabhängig von den unterschiedlichen Warnstufen gilt die 3G-Regelung für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Also auch für unsere Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

Bevor Sie unsere Einrichtung betreten sind Sie unbedingt dazu angehalten nachzuweisen, dass die entweder geimpft, genesen oder getestet sind.

Als „geimpft“ im Sinne der Verordnung gilt:
Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies bereits sofort und nach einer Impfung.

Als „genesen“ im Sinne der Verordnung gilt:
Person mit Genesenen-Nachweis, d. h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

Als „getestet“ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:
– PCR-Test maximal 48 Stunden gültig
– PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig
– Selbsttest (unter Aufsicht) maximal 24 Stunden gültig

Es besteht keine Testpflicht für Kinder unter 6 Jahren.

Aktuelle Informationen zu COVID-19

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch an uns geht die Corona-Pandemie nicht spurlos vorbei.
Im Rahmen unseres Corona-Hygiene-Konzeptes ist unsere Werkstatt nur zu ungefähr 80 % belegt. Dadurch kommt es in der Bearbeitung von Digitalisierungsaufträgen teilweise zu Verzögerungen. Wir bitten um Ihr Verständnis und bemühen uns, Sie nicht allzu lange zu vertrösten.

Sollten Sie bereits Aufträge zur Digitalisierung bei uns abgegeben haben, werden wir uns bei Ihnen melden, sobald diese fertig sind. Alle Aufträge werden zwischenzeitlich fachgerecht eingelagert und mit größter Sorgfalt behandelt.

Bitte beachten Sie auch unsere geänderte Pausenzeit.
Die Mittagspause für die Digitalisierung findet nun von 11.20 Uhr bis 11.55 Uhr statt.

Liebe Besucher

Liebe Besucher, sehr geehrte Kunden/Kundinnen,

hier baut der Arbeitsbereich „Digitalisierung, Design & Druck“ der Werkstatt für Industriearbeit und Recycling (WIR) an seiner neuen Internetseite.

Sollten Sie bis zur Veröffentlichung Fragen zu unseren Dienstleistungen haben, rufen Sie uns bitte an. Sie erreichen uns unter der +49 (0) 53 51 54459-36. Oder besuchen Sie uns von Montag bis Freitag, von 08:00 bis 15:00 Uhr in der:

Logo der Werkstatt für Industriearbeit

Werkstatt für Industriearbeit
Porschestraße 13 a
38350 Helmstedt